Aktuelles vom RHG
Erweiterung der Regeln für die Notbetreuung Ihrer Kinder
- 25. März 2020
- Gepostet von: RHG-Redaktion
- Kategorie: Schüler-und Elterninfo

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
das MSB (Ministerium für Schule und Bildung) hat heute die Regelung für die Notbetreuung erweitert. Ab dem 23.03.20 dürfen auch Kinder der Jg. 1-6 in den Schulen betreut werden, bei denen nur ein Elternteil in systemrelevanten Berufen arbeitet.
Sollten Sie Ihr Kind nun am RHG zur Notbetreuung anmelden wollen, möchte ich Sie bitten, dies über die Stadt KR unter http://www.krefeld.de/corona zu beantragen.
Schreiben Sie mir zur Info bitte auch eine Mail bis Sonntag 18:00 Uhr, damit ich die Betreuung optimal organisieren kann.
Die Notbetreuung wird ab dem 23.03.20 auch an den Wochenendtagen und in den Osterferien (außer Karfreitag – Ostermontag) gewährleistet sein, falls dieser Bedarf besteht. Diesen werden wir in der nächsten Woche abfragen.
Sollten Sie an den Wochenenden oder in den Ferien spontan eine Notbetreuung in Anspruch nehmen wollen, melden Sie sich bitte per Mail unter p.bruex(a)rhg-krefeld.de an.
Bei weiteren Informationen entnehmen Sie bitte dem beigefügten Dokument über die neue Erlasslage.
Zur Information gibt es hier ein weiteres Schreiben: Elternbrief.
Update vom 27.03.2020: ein weiterer Elternbrief der Ministerin.
Ich wünsche Ihnen weiterhin alles Gute und viel Gesundheit.
Beste Grüße
P.Brüx