Mittelstufe

Kurzcharakteristik der Mittelstufe

Im neunjährigen Bildungsgang des Gymnasiums umfasst die Mittelstufe die Klassenstufen 7 bis 10. Derzeit sind unsere Mittelstufenjahrgänge dreizügig, sie entwickeln sich aber aufgrund starker Anmeldezahlen in eine Vierzügigkeit.

Die Klassen 7 bis 10 dienen als Mittelstufe dazu, die Schülerinnen und Schüler in geeigneter Weise auf die Fortsetzung ihres Bildungsganges in der gymnasialen Oberstufe beziehungsweise in anderen Bildungsgängen der Sekundarstufe II vorzubereiten. Vereinfacht gesagt bedeutet dies, dass die gymnasiale Mittelstufe der längste Abschnitt in der Schulzeit ist, in dem kontinuierlich eine große Menge von Lernstoff bewältigt wird.

Hierzu trägt – neben der Fortführung des kernlehrplanbasierten Unterrichts in den Fächern der Stundentafel – insbesondere auch die Möglichkeit bei, individuelle Akzente über die Wahl eines Wahlpflichtfaches II für die Jahrgangsstufe 9 und 10 zu setzen. Zudem wird ab der Klasse 7 eine weitere Fremdsprache (Latein oder Französisch) gewählt, welche (mindestens) bis zum Eintritt in die gymnasiale Oberstufe fortgeführt werden. Hier erläutern Frau Rother (Französisch) und Frau Vitt (Latein) diese beiden Fächern noch ein wenig genauer.

Wahlpflichtbereich

Der Unterricht im Wahlpflichtbereich erfolgt außerhalb des Klassenverbandes in Kursen, beinhaltet Klassenarbeiten und ist versetzungsrelevant. Über die einzelnen Fächer werden Schüler und Eltern ausführlich auf einem Informationsabend im zweiten Halbjahr der Klasse 9 mit allen wichtigen Einzelheiten versorgt. [mehr…]

Individuelle Förderung

Um die Entwicklungspotenziale der Schülerinnen und Schüler bestmöglich auszuschöpfen, dem schulgesetzlichen Anspruch der Versetzung als Regelfall zu entsprechen sowie den Erwerb von Berechtigungen und Abschlüssen möglichst an der eigenen Schule zu gewährleisten, werden Schülerinnen und Schüler individuell gefördert. Hierzu wird derzeit an entsprechenden Modellen gearbeitet. Im Kern geht es darum, die in der Erprobungsstufe stark gelenkte Förderung in der Mittelstufe in eine selbst verantwortete individuelle Förderung zu überführen.

Mini-Facharbeit

Da die Schülerinnen und Schüler in der Oberstufe eine Facharbeit als Ersatz für eine Klausur schreiben müssen, möchten wir sie ab Klasse 7 langsam darauf vorbereiten. Dazu sollen sie in Klasse 7 und 8 eine kleine Hausarbeit in einem beliebigen Nebenfach schreiben. Das Fach wählen die Schüler selbst aus.
Diese Arbeit sollte einen Umfang von 2-3 Seiten Text haben. Dazu kommen ein Deckblatt und am Ende ein Literaturverzeichnis bzw. die Quellenangaben.

Zentrale Lernstanderhebungen

In der Jahrgangsstufe 8 finden im 2. Halbjahr „Zentrale Lernstandserhebungen“ in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik statt. Hier bearbeiten die Schülerinnen und Schüler landesweit einheitlich gestellte Aufgaben, die verschiedene Kompetenzen abfragen. Jeder Schüler erhält hierzu eine ausführliche Auswertung und auch die Fachlehrerinnen und Fachlehrer werten diese Prüfungen umfassend aus.

Projekt Soko (Soziale Kompetenz)

Als besonderes Angebot unserer Schule wird im Jahrgang 8 das „Projekt SoKo“ durchgeführt: Hier können die Schülerinnen in einem selbst gewählten Bereich außerhalb der Schule soziale Kompetenzen erwerben, die über den Unterricht und die Schule hinaus gehen.

DELF

Ab Klasse 7 werden interessierte Schüler/innen an unserer Schule, die Französisch lernen, auf Prüfungen am Institut Français vorbereitet. Bei Bestehen erhalten sie ein Diplom als internationales Zertifikat zur Dokumentation ihrer Kompetenz in der französischen Sprache DELF (Diplôme d’Etudes en Langue Française).

Chinesisch-AG

Weiterhin besteht die Möglichkeit, an der Chinesisch-AG der Krefelder Gymnasien teilzunehmen. Hier lernen interessierte Schülerinnen und Schüler bei einer chinesischen Lehrerin Grundlagen der chinesischen Sprache und können diese auch auf einem Schüleraustausch mit der Partnerschule in Hangzhou in die Praxis umsetzen.

Schulformwechsel

Für Schülerinnen und Schüler, die erkennen, dass das Gymnasium nicht die Schulform ist, an der sie optimale Lernerfolge erzielen, besteht im 9. Jahrgang das letzte Mal die Möglichkeit, die Schulform auf den Antrag der Eltern hin zu wechseln. Bei einem geplanten Schulformwechsel hilft unsere Schule mit, einen geeigneten Platz an einer anderen Schule zu finden.

Möglicher Abschluss am Ende der Mittelstufe

Mit dem Ende der Mittelstufe endet nach Klasse 10 auch die Sekundarstufe I.
Mit der Versetzung in die Jahrgangsstufe 11 wird die Berechtigung zum Besuch der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe erworben.
Nach Erfüllung bestimmter Voraussetzungen der Verordnung über die Ausbildung und die Abschlussprüfungen in der Sekundarstufe I (APO-SI) ist der folgende Abschluss am Ende der Sekundarstufe I an unserer Schule möglich: ein dem Hauptschulabschluss gleichwertiger Abschluss (Hauptschulabschluss nach Klasse 10) oder ein Realschulabschluss nach Klasse 10.

Die Grundidee der Förderung in der Mittelstufe am RHG ist die Überführung von der Fremdverantwortung in die Eigenverantwortung.

Nach der Erprobungsstufe, in der die Förderung weitestgehend für die Schülerinnen und Schüler organisiert wird, soll nun die Verantwortung für die eigenen Leistungen schrittweise und zunehmend selbst übernommen werden. Dazu gehört, mit zunehmendem Alter und Entwicklungsstand die eigenen Leistungen so realistisch wie möglich einzuschätzen und aus den bereitgestellten Möglichkeiten der verschiedenen Hilfen selbst auszuwählen. Dies ist ein Prozess, der durch die unterrichtenden Lehrer ständig begleitet wird. Aber letztlich kann nur dem geholfen werden, der diese Hilfe auch selbst für nötig hält.

In der gymnasialen Mittelstufe ist jedes Schuljahr die Versetzung das Klassenziel. Wenn dieses Ziel in Gefahr ist, dann greifen eine Reihe von Fördermaßnahmen:
An erster Stelle stehen immer Gespräche zwischen Fachlehrer und Schüler. Hier gibt es bereits die ersten Hinweise auf Möglichkeiten zur Förderung und damit zur Verbesserung.
An den Elternsprechtagen besteht eine weitere Gelegenheit, Förderbedarf und Fördermöglichkeiten gemeinsam zu beraten.

Versetzungsgefährdung

Wenn die Versetzung gefährdet ist, werden rechtzeitig nach dem Halbjahreszeugnis Lern- und Förderempfehlungen für die betreffenden Schülerinnen und Schüler vom Fachlehrer erarbeitet und mit diesen (im Elterngespräch) besprochen.

Schüler helfen Schülern

An dieser Stelle kann auch die Sinnhaftigkeit von Nachhilfe erörtert werden. Eine sehr effektive und preiswerte Möglichkeit der Nachhilfe bieten wir am RHG mit dem Programm „Schüler helfen Schülern“ an: Schülerinnen und Schüler höherer Klassenstufen geben Jüngeren Nachhilfeunterricht. Die Vorteile liegen auf der Hand: Die unterrichtenden Schülern kennen den Stoff und auch die unterrichtenden Lehrer genau. Die Kosten für diese effektive Art der Förderung liegen bei einem Bruchteil der Kosten für „professionelle“ Nachhilfe! (mehr: Schüler helfen Schülern)

Berufsorientierung

Ebenfalls unter dem Stichwort „Förderung“ kann man auch die Berufsorientierung betrachten, die in Klasse 8 beginnt: Schon hier beginnt ein erstes Testen eigener Fähigkeiten und Möglichkeiten mit einem klaren Praxisbezug. Das Programm zur Berufsorientierung begleitet alle Schülerinnen und Schüler bis in die Oberstufe hinein. (mehr: Berufsberatung)

SoKo – soziale Kompetenz

In Klasse 8 besteht die Möglichkeit, am Projekt „SoKo – soziale Kompetenz“ teilzunehmen. In diesem begleiteten Projekt ist es möglich, eigene Interessen im sozialen Bereich auszuprobieren und somit weiter zu fördern. (mehr: SoKo-Projekt)

DELF

Schülerinnen und Schüler mit besonders starkem Interesse an der französischen Sprache haben die Möglichkeit, sich am RHG auf Prüfungen des Institut Français vorzubereiten. Diese spezielle Förderung ermöglicht den Erwerb des DELF (Diplôme d’Etudes en Langue Française). (mehr auf der Fachschaftsseite Französisch (ganz unten))

Chinesisch-AG

Weiterhin besteht die Möglichkeit, an der Chinesisch-AG der Krefelder Gymnasien teilzunehmen. Eine chinesische Lehrerin führt die Schülerinnen und Schüler in die Grundlagen der chinesischen Sprache und Kultur ein.

An den letzten Förderangeboten sieht man deutlich, dass mit der Wahl eines solchen Angebots die Verantwortung dafür bei demjenigen liegt, der das Angebot ausgewählt hat: Jeder entscheidet selbst, wie weit und wie erfolgreich er oder sie auf diesem Gebiet vorankommt.

Während der Schulzeit in der Mittelstufe finden 2 Klassenfahrten statt.

Eine Fahrt wird am Beginn dieses Schulabschnitts der Mittelstufe in der Klasse 7 durchgeführt. Sie dauert 3 Tage und führt in der Regel zu einem Ziel in der näheren Umgebung. Im Mittelpunkt dieser Fahrt steht die Festigung der Klassengemeinschaft. Wir fahren meist mit öffentlichen Verkehrsmitteln in eine Jugendherberge und gestalten dort ein Programm sowie die Freizeit. In den vergangenen Jahren führten uns unsere Fahrten z.B. nach Kleve, Duisburg, Bonn, Bad Honnef.

Die zweite Klassenfahrt findet sozusagen am Ende der Sekundarstufe I in Klasse 9 als Abschlussfahrt im Klassenverband statt. Diese Reise dauert 5 Tage. In aller Regel ist es die Woche vor den Osterferien. Diese etwas „größere Fahrt“ ist meist eine Städtereise, letzte Ziele waren z.B. Berlin, Hamburg, Leipzig. Die Klassenfahrten werden unter einem thematischen Schwerpunkt durchgeführt, der mit den Schülerinnen und Schülern gemeinsam erarbeitet wird.

Die Klassenfahrten sind Reisen, die der Bildung unserer Schülerinnen und Schüler dienen. Das heißt natürlich nicht, dass sie nicht auch Spaß machen sollen. Uns als Schule ist aber wichtig, dass wir nicht Freizeitreisen organisieren, sondern dass wir Bildung an anderen Orten, in anderen Umgebungen und unter anderen Verhältnissen vermitteln wollen.

Herr Behling

Mittelstufenkoordinator

Frau Senczek

Mitarbeit