Die Schulpflegschaft ist das Mitwirkungsgremium, in dem Elternhaus und Schule ihre gemeinsame Erziehungsarbeit aktiv gestalten können. Anregungen und Engagement der Eltern aller Klassen treffen hier zusammen. Sie ist die Interessenvertretung der Erziehungsberechtigten bei der Gestaltung der Bildung- und Erziehungsarbeit.
Schulpflegschaft
Unsere Schulpflegschaft
Ziel
Die Schulpflegschaft fördert den Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule und berät insbesondere über alle Themen, die in der Entscheidungsbefugnis der Schulkonferenz liegen.
Sie kann keine eigenständigen Beschlüsse fassen, hat aber das Recht, Anträge an die Schulkonferenz zu stellen, und kann so Einfluss auf die Bildungs- und Erziehungsarbeit nehmen. Die Schulpflegschaft ist somit ein vorbereitendes Gremium für die Schulkonferenz, dem einzigen Gremium, das bindende Beschlüsse für Unterricht und Zusammenleben in der Schule fassen kann.
“Die Arbeit der Schulpflegschaft lebt von den Aktivitäten, die letztlich alle Eltern in dieses Gremium einbringen. Ein vertretbarer zeitlicher Aufwand, den die Mitglieder der Klassenpflegschaft leisten, führt zur Bereicherung des Schullebens und lässt die Eltern aktiv an der Entwicklung ihrer Kinder teilnehmen.
Eine herzliche Bitte an alle Eltern:
Mischen Sie sich ein und mischen Sie mit!
Nützliche und aktuelle Informationen zur Elternmitwirkung finden Sie auf dem Bildungsportal des Landes Nordrhein-Westfalen:
https://www.schulministerium.nrw.de/docs/bp/Eltern/Schulmitwirkung/index.html