Vertretungskonzept

Vertretungskonzept am RHG

Es ist manchmal unvermeidbar, dass Lehrer aus beruflichen oder gesundheitlichen Gründen verhindert sind, ihre Schüler nach Plan zu unterrichten.

Um die Erteilung des Unterrichts angemessen absichern zu können und für alle Beteiligten verlässliche Regelungen zu schaffen, wurde am RHG ein Vertretungskonzept entworfen, das im Folgenden kurz dargestellt werden soll.

grundlegende Vereinbarungen

Vertretungen finden am Ricarda in den Jahrgangsstufen verlässlich wie folgt statt:

– in der Unter- und Mittelstufe (Jgst. 5-10): 1-6. Stunde
– in der Oberstufe: 1.-9. Stunde eVA

Wir garantieren den Eltern und Schülern unserer Schule, dass der Unterricht in der Unter- und Mittelstufe von der 1. bis zur 6. Stunde, wenn notwendig durch für Vertretung eingesetzte Kollegen, stattfindet, der Unterricht wird also auch in den Randstunden, wenn nötig, vertreten. Aufgrund der seit der Corona-Pandemie aber sehr belastenden Situation für unser Kollegium, findet der Unterricht nicht immer zwingend von der 1.-6 Stunde vor Ort in der Schule statt. Sollten unsere eingeplanten Bereitschaften aufgrund mehrerer Ausfälle nicht mehr ausreichen, können Lerngruppen der Jg. 8-10 auch in alternativen Unterrichtsformen unterrichtet werden, wie z.B. in Form von evA-Aufgaben oder in Videokonferenzen.

Der Distanzunterricht findet nicht in der 3. und 4. Stunde statt; zu dieser Zeit wird immer ein Kollege oder eine Kollegin eingesetzt. In der 1. und 2. Stunde sowie in der 5. und 6. Stunde kann es dazu kommen, dass die SuS ihre Aufgaben im Distanzformat eigenständig zuhause bearbeiten, wenn keine Bereitschaften mehr zur Verfügung stehen. Die Eltern werden in der Regel immer am Vortag darüber informiert; in besonderen Situationen werden die Klassen der Jg. 9 und 10 für die 5. und 6. Stunde auch am gleichen Tag in Kenntnis gesetzt. Die Jahrgangsstufen 5 bis 7 werden grundsätzlich vor Ort beschult.

Sollte der Unterricht in Form von Videokonferenzen stattfinden, verschiebt sich das Stundenraster, da die SuS dann von zuhause aus an den Konferenzen teilnehmen müssen.

Es gilt dann:
1./2. Stunde: 07:45 – 09:00 Uhr;
5./6. Stunde: 12:15 – 13:30 Uhr;
8./9. Stunde: 15:00 – 16:15 Uhr.

Wenn die 8. oder 9. Stunde von einem Lehrerausfall betroffen sind, so bedeutet dies für die Unter- und Mittelstufenschüler, dass der Unterricht immer in Distanz stattfindet und sie frühzeitig nach der 6. Stunde das Schulgelände verlassen und nach Hause gehen dürfen.

Was die Oberstufe betrifft, so wird bei einem Ausfall ihrer Lehrer kein Fachkollege für den Vertretungsunterricht eingesetzt. Stattdessen wer- den sie durch ihren Lehrer mit Arbeitsmaterial und Aufgaben über Teams oder Moodle versorgt, um sich dem „Eigenverantwortlichen Arbeiten“ (Abkürzung: EvA) zu widmen. Dabei können Aufgaben zur Wiederho- lung und Vertiefung von Inhalten des Fachunterrichts in der EvA-Stunde(n) im Fokus stehen oder die Oberstufenschüler erarbeiten sich eigen- ständig neue Inhalte, aufbauend auf den Fachunterricht.

Grundsätzlich entscheiden Frau Roeling oder Frau Müller darüber, welche Klassen in Distanz unterrichtet werden oder mit Eva-Aufgaben versorgt werden.

Die Arbeits- und Aufenthaltsbereiche in der Schule stehen den SuS täglich bis 16:00 Uhr zur Verfügung.

– kurz- und längerfristige Erkrankungen
– Prüfungen (Abitur), Fortbildungen, Referendarsausbildung, Exkursionen, Klassen- und Kursfahrten

Wenn eine Lehrkraft plötzlich erkrankt, meldet sie sich von 7.00-7.30h in der Verwaltung des RHGs krank und schickt, wenn ihr dies aus gesundheitlichen Gründen möglich ist, Material für die Vertretungsstunden ans Sekretariat unter Angabe, für welche Klasse, für welches Fach, für welche Stunde und für wieviele Schüler das Material ist.

Weiterhin kann eine längerfristige Erkrankung zum Ausfall einer Lehrkraft führen. In diesem Fall wird von Seiten der Schulleitung versucht, je nach Dauer des Ausfalls eine längerfristige Lösung zu suchen, indem ein Fachkollege für diese Zeitspanne den Unterricht nach Rücksprache mit dem betroffenen Kollege federführend übernimmt. Dies ist immer abhängig von der vorhersehbaren Länge des Ausfalls und der aktuellen Personalsituation und wird zeitnah den Schülern und Eltern kommuniziert.

Durch das Schulgesetz sind Lehrer auch dazu verpflichtet, an Prüfungen, Fortbildungen, der Ausbildung von Referendaren, Exkursionen und Klassen-/Kursfahrten teilzunehmen, was in einigen Fällen mit dem Ausfall ihres regulären Unterrichts zusammenfallen kann. Solche Gegebenheiten werden der Schulleitung so früh wie möglich angezeigt und auch nur genehmigt (wenn genehmigungspflichtig), wenn die allgemeine Absicherung des Unterrichts durch das Kollegium in der betroffenen Zeit nicht gefährdet ist. Je längerfristig der Ausfall eines Kollegen bekannt ist, desto besser kann nach einer adäquaten Lösung für den ausfallenden Unterricht gesucht werden, wobei natürlich immer das Risiko besteht, dass aktuelle Ereignisse Einfluss auch auf langfristig geplanten Vertretungsunterricht nehmen.

– vorrangig Fachkollegen oder Lehrer der Klasse –

Jeder Lehrer hat je nach seiner vertraglich geregelten Stundenzahl eine gewisse Anzahl an Bereitschaftsstunden in seinem Stundenplan verankert. So stehen für jede Stunde (Mo-Fr, 1.-6. Std.) immer mehrere Kollegen für Vertretungsunterricht zur Verfügung. Das Stundenplan-Team versucht nun bei Ausfall eines Kollegens zunächst Lehrkräfte einzusetzen, die entweder in der Klasse selbst unterrichten, diese also kennen und angemessen zur Arbeit anleiten können, oder Fachkollegen, die den Fachunterricht nach Maßgabe der Materialien und Aufgaben des eigentlichen Lehrers gut fortsetzen können.
Wenn der Ausfall eines Kollegens länger bekannt ist, wird auch individuell versucht, Unterricht zu tauschen oder kann die Vertretungsstunde schon vorab mit dem vertretenden Lehrer besprochen und geplant werden.
Weitere Kriterien, die bei dem Einsatz eines Vertretungslehrers noch ins Gewicht fallen, sind die Belastung des jeweiligen Kollegens in der letzten Zeit oder an dem jeweiligen Tag und seiner vertraglich geregelten Stundenzahl (z.B. Rücksicht auf Teilzeit-Kräfte). Auch hier muss mit einem gewissen Augenmaß agiert werden.
Wichtig ist aber, dass zunächst die Sicherung des Unterrichts oberste Priorität hat und der Fachunterricht so professionell wie möglich fortgesetzt wird.

– Digitales Schwarzes Brett und Aushang –

Das Stundenplan-Team arbeitet täglich am Vertretungsplan und aktualisiert den ganzen Tag über seine Eingaben, die nach kurzer Zeit auf dem “Digitalen Schwarzen Brett” unten im Foyer erscheinen. Hier erhalten die Schüler immer Einblick in den Vertretungsunterricht des aktuellen und darauf folgenden Tags.
Hier werden auch Raumvertretungen oder Unterrichtsausfälle für Klassen, die z.B. auf Exkursion sind, angezeigt sowie andere tagesaktuelle, wichtige Mitteilungen.
Wenn sich ein Lehrer am Morgen kurzfristig krankmeldet, sucht das Team schnellstmöglich nach einer Lösung, welche dann auch sofort ins System eingetragen wird, sodass spätestens um 8.00h der Unterricht regulär begonnen werden kann.
Manchmal ergeben sich noch im Laufe des Vormittags Änderungen, die so schnell wie möglich nachgetragen werden und in den Plänen aktualisiert werden. Unterstützend wird zudem häufig noch ein Aushang neben dem Digitalen Schwarzen Brett gemacht.
Wir bitten also alle Schülerinnen und Schüler, mehrmals am Tag auf das Digitale Schwarze Brett zu schauen und sich über mögliche Änderungen regelmäßig und zeitnah zu informieren und diese Informationen auch an ihre Mitschüler weiterzugeben.
Sollte das digitale Brett kurzfristig aus technischen Gründen ausfallen, wird neben dem digitalen Brett der Vertretungsplan in Papierform ausgehängt. Auch hier erhalten die SchülerInnen alle wichtigen Informationen zu dem betroffenen Tag und dem nachfolgenden Tag.
Den Kollegen steht dieser Vertretungsplan im Lehrerzimmer ebenfalls in digitaler und Papier-Form zur Verfügung und wird bei akuten Änderungen ebenfalls schnellstmöglich aktualisiert.

– pünktlich im richtigen Raum mit dem üblichen Material des Fachs –
– Oberstufenschüler machen evA –

Wenn eine Klasse der Jgst. 5-9 Vertretungsunterricht hat, begibt sie sich pünktlich in ihren Klassenraum oder den über das digitale Brett angezeigten Raum. Jeder Schüler hat sein entsprechendes Lern- und Arbeitsmaterial (Fachbuch, Heft usw.) mit.
Der Vertretungslehrer bringt die Aufgaben des verhinderten Lehrers mit und gibt der Klasse die nötigen Arbeitsanweisungen und Hilfestellung, sodass der Fachunterricht ohne große Einschränkungen weiterlaufen kann.
Sollte der Vertretungslehrer nicht erscheinen, weil er den Vertretungsunterricht entweder übersehen oder selbst verhindert ist, meldet der Klassensprecher, sein Vertreter oder ein anderer Schüler der Klasse nach 5 Minuten Wartezeit das Ausbleiben des Lehrers im Sekretariat, sodass schnellstmöglich eine Lösung für die Klasse gefunden werden kann.

Die Oberstufenschüler sind verpflichtet, sich morgens und im Tagesverlauf darüber zu informieren, ob sie aufgrund eines Lehrerausfalls evA haben. Wenn dies der Fall sein sollte, begeben sie sich schnellstmöglich zum Büro der Oberstufenkoordinatoren. Vor dem Büro liegt das Material für die evA-Stunden aus. Die Oberstufenschüler kümmern sich selbstständig darum, dass sie das notwendige Material und die Aufgaben für ihre evA-Stunden zur Verfügung haben und bearbeiten dann die jeweiligen Aufgaben in Eigenregie, sodass die Ergebnisse in der nächsten regulären Stunde des betroffenen Fachunterrichts unaufgefordert zur Verfügung stehen.

Die Inhalte des Vertretungsunterrichts sowie der evA-Stunden sind ebenso prüfungsrelevant wie alle anderen Inhalte des Fachunterrichts und müssen im Krankheitsfall des Schülers ebenso eigenständig nachgearbeitet werden wie im regulären Unterricht.

Frau Roeling

Administratorin Stunden-und Vertretungsplan