Liebe Mitglieder und Freunde und Förderer des VFF,
aufgrund der aktuellen Corona-Lage entfällt die für den 16.11.2020 geplante Mitgliederversammlung ersatzlos.
Gemäß der Satzung des VFF (§17 Nr. 1) hat eine Mitgliederversammlung mindestens alle 3 Jahre zu erfolgen.
Satzung §17 Nr. 1: „Die ordentliche Mitgliederversammlung hat mindestens alle drei Jahre stattzufinden. In den Jahren dazwischen können Jahresberichte (gemäß § 17, Ziffer 3, Punkt a und b) schriftlich erfolgen.“
Der Jahresbericht für das Geschäftsjahr 2019/2020 wird Anfang Dezember 2020 in schriftlicher Form hier auf der Homepage veröffentlicht.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und bleiben Sie gesund.
Ihr Vorstand des VFF
Burkhard Winkmann, Melanie Stockmar-Hogh, Olaf Küsters, Stefanie Konz